Ab 2024 soll die .swiss-Domain auch für natürliche Personen offen sein. Hierzu hat der Bundesrat im Juni 2023 eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet.
Ab 2024 soll die .swiss-Domain auch für natürliche Personen offen sein. Hierzu hat der Bundesrat im Juni 2023 eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet.
Über die Öffnung soll das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) walten.
Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft sollen demnach auch eine Domain mit der Endung .swiss erwerben können. Bisher war dafür zwingend ein Eintrag im Handelsregister notwendig. Nun geht das auch ohne Handelsregistereintrag, was die Domain für Einzelunternehmen wie Freiberufler oder Handwerker interessant macht, die vielleicht sogar mit „Swiss Made“ werben.
Einige Bedingungen gilt es allerdings zu erfüllen. Die beantragte Bezeichnung muss grundsätzlich einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Im Ausland lebende Schweizer dürfen die .swiss-Domain nur für private, wohltätige oder Vereinszwecke nutzen.
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