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AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingung („AGB“) finden für alle Aufträge und Vereinbarung Anwendung, welche zwischen einem Auftraggeber und der Molinoteq GmbH („Auftragnehmer“) abgeschlossen werden und die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil von sämtlichen Angeboten, Bestellungen und Auf-/Einzelverträgen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer.

2. Inkrafttreten von Einzelverträgen

Verbindliche Angebote werden nur schriftlich elektronisch oder physisch abgegeben. Die Angebote vom Auftragnehmer bleiben für die Dauer der Gültigkeit verpflichtend und werden durch die Annahme des Auftraggebers rechtsgültig. An den Auftragnehmer erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung in Papierform innerhalb von 10 Tagen.

3. Vergütung

3.1 Honorare

Die vom Auftraggeber für die Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu entrichtende Vergütung bemisst sich nach der im Angebot ausgewiesenen Art. Dies kann ein Festpreis oder ein Aufwand sein oder eine Kombination von beidem.

3.2 Nebenkosten

Die im Zusammenhang mit der Dienstleitung erhobenen Nebenleistungen wie Deplacementkosten, Initialaufwand, Spesen, Materialauslagen, etc. werden gesondert ausgewiesen.

3.3 Tool Fee

Für die Dienstleistungserbringung ist die Nutzung von diversen kostenpflichtigen Tools und Plattformen zwingend notwendig (Facebook / Google Adwords / Instapage etc.). Für die Kostenbegleichung wird zwingend eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Kreditkarte hinterlegt. Die Kreditkarte wird ausschliesslich für die vom Auftraggeber genehmigte Kosten im Rahmen vom vereinbarten Budget eingesetzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Funktionstüchtigkeit der Kreditkarte zu gewährleisten.

4. Rechnung

Sofern keine anderslautendende Abrede besteht, stellt der Auftragnehmer die Dienstleistungen dem Auftraggeber inkl. allfälliger Nebenkosten monatlichjeweils Anfang des Monats im Voraus, in Rechnung. Änderungen im Prozess der Rechnungsstellung vorbehalten nach erfolgter Information an den Kunden mind. 30 Tage im Voraus.  Aus ökologischen Gründen werden die Rechnungen elektronisch versendet, an die vom Auftraggeber bezeichnete Mailadresse. Die Rechnungen beinhalten alle für die Überprüfung notwendigen Angaben und Unterlagen, wie Kundenbestellnummer, Leistungsperiode, Leistungsumfang, Leistungserbringer, etc. sowie jeweilige Ansprechpartner.

4.1 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. Abweichende Bedignungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich.

4.2 Zahlungsverzug

Nach Ablauf einer nicht erfüllten Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt eine 1.Mahnung mit einer gewährten zusätzlichen Zahlungsfrist von 5 Tagen ab Datum der 1. Mahnung.
Bei erneutem Zahlungsverzug erfolgt eine 2.Mahnung «Zahlungsaufforderung» mit einer gewährten Zahlungsfrist von 5 Tagen ab Datum der 2.Mahnung. Laufende Leistungen an den Auftraggeber werden ab diesem Datum umgehend eingestellt. Bei erneutem Zahlungsverzug erfolgt eine 3.Mahnung «Betreibungsandrohung» mit einer zusätzlichen Zahlungsfrist von 5 Tagen ab Datum der 3.Mahnung, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 3% auf dem ausstehenden Bruttobetrag. Sofern keine Zahlung innerhalb der gegebenen Frist erfolgt wird ein externes Inkassobüro mit der Eintreibung der ausstehenden Zahlung beauftragt, sowie mit der Durchführung der Betreibung.

4.3 Sistierung

Der Auftraggeber kann ein bestehendes Abo bei Bedarf für max. 3 Monate pausieren, sofern er dies 30 Tage im Voraus meldet. Die Sistierung wird nicht an die Mindestlaufzeit von 3 Monaten angerechnet. Nach Ablauf der 3 Monate wird das Abo automatisch weitergeführt, bis die Mindestlaufzeit von 3 Monaten erfüllt ist, oder das Abo gekündet wird. Eine Sistierung ist beim Molinoteq Produkt ausgeschlossen.

5. Leistungserbringung

5.1 Informationspflicht

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über den Fortschritt seiner Tätigkeiten und verständigt diesen sofort, falls Umstände irgendwelcher Art auftreten, welche die Auftragserfüllung beeinträchtigen.

5.2 Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer fristgerecht sämtliche Informationen, Dokumentationsmaterialien und Leitlinien bis zum vereinbarten Startdatum zur Verfügung zu stellen, welche für das Verständnis und die korrekte Durchführung vom Projekt benötigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet ohne Verrechnung jede notwendige und aus eigenen Kräften mögliche Unterstützung gewähren. Eine Verzögerung der Informationsbeschaffung durch den Auftraggeber, führt zu einer zeitlichen Verschiebung der Auftragserfüllung. Für allfällige Kosten im Zusammenhang mit der durch den Auftraggeber verschuldeten zeitlichen Verschiebung der Auftragserfüllung haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung Kenntnis von allen Unterlagen und Umständen, die für das Verständnis des Projektes und die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Durch Projektverzögerungen seitens Auftraggeber jeglicher Art, ist Molinoteq GmbH berechtigt die geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen, spätestens 3 Monate nach vereinbartem Projektabschluss.

5.3 Vertraulichkeit

Sämtliche Daten und Unterlagen, welche der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Eigentum und Urheberrecht an den erbrachten Leistungen gehen nach vollständiger Zahlung der Rechnungen auf den Auftraggeber über. Abweichende Bedingungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Massnahmen, um die ihm anvertrauten Daten und Unterlagen vor Verwertung durch Nichtberechtigte und vor Verlust zu schützen.

5.4 Arbeiten

Der Auftragnehmer bleibt in der Festlegung seines Arbeitsortes, der Einteilung seiner Arbeitszeit und der Einteilung seines Arbeitsablaufes frei, sofern sich nicht aus dem übernommenen Auftrag Einschränkungen ergeben. Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seines Auftrages Dritte beiziehen. Erbringt der Arbeitnehmer Dienstleistungen im Hause des Auftraggebers, so wird er sich an dessen Weisungen und Sicherheitsbestimmungen sowie die Hausordnung halten.

6. Gewährleistung

6.1 Sorgfaltspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede ihm übertragene Aufgabe sorgfältig, unter Ausnützung des neusten Standes von Wissenschaft und Technik und in guten Treuen auszuführen.

6.2 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grobfahrlässig dem Auftraggeber verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für entstandene Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgerechten Erfüllung von vertraglichen Leistungen gehindert wird. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Auftraggeber in Molinoteq erstellten Inhalte.

6.3 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Massgabe des aktuellen Datenschutzgesetzes.

6.4 Mängel

Der Auftraggeber ist verpflichtet Mängel innert 30 Tagen nach Leistungserbringung dem Auftragnehmer schriftlich elektronisch oder postalisch zu melden. Sofern die Mängel berechtigt sind wird der Auftragnehmer diese innert angemessener Frist ohne zusätzliche Verrechnung beheben.

7. Urheberrechts und Eigentums

7.1 Urheberrecht

Sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte an Dokumenten, welche vom Auftragnehmer im Rahmen seines Auftragsverhältnisses hergestellt werden und/oder an deren Herstellung er mitwirkt, stehen nach Begleichung sämtlicher Forderungen ausschliesslich dem Auftraggeber zu. Abweichende Bedingungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich.

7.2 Eigentum

Die Arbeitsergebnisse sowie die dazugehörenden Unterlagen sind mit ihrer Erstellung im jeweiligen Bearbeitungszustand im Eigentum des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht das ausschliessliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse beliebig zu nutzen, nutzen zu lassen und Dritten beliebige Nutzungsrechte an den Arbeitser­gebnissen einzuräumen. Der Auftragnehmer wird im Impressum als Online Marketing Unternehmen im Link erwähnt. Abweichende Bedingungen gemäss zusätzlicher Vereinbarung möglich.

7.3 Rechte Dritter

Der Auftragnehmer anerkennt die Schutzrechte Dritter (einschliesslich Eigentums- und Immaterialgüterrechte) und wird alles daransetzen, den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter zu schützen.

Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer entwickelten und im Auftrag verwendeten Methoden, Verfahren und Werkzeuge nur für den erteilten Auftrag und seine eigenen Zwecke verwenden und diese weder an Dritte weitergeben noch sonst wie verwenden. Das Urheberrecht über vom Auftragnehmer entwickelte und im Auftrag eingesetzte Methoden, Verfahren und Werkzeuge bleibt beim Auftragnehmer.

8. Abwerbung

Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeitern der anderen Vertragspartei während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung darf nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis erfolgen.

9. Geheimhaltungspflicht

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geheimnisse der anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen eines Auftrages anvertraut oder anderweitig bekannt werden, vertraulich zu halten und weder zu verwerten noch Dritten mitzuteilen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.

10. Kündigung

Auf Ende jeder Laufzeit können Sie den Vertrag schriftlich kündigen, unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist . Wenn die Kündigung nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgt, wird der Vertrag automatisch verlängert.

11. Schlussbestimmungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt in begründeten Fällen, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden online publiziert und können jederzeit vom Kunden eingesehen werden. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 60 Tagen seit Publizierung gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall steht es dem Auftraggeber frei das Abo auf den nächst möglichen Termin zu künden. Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien in einem Auftrag gehen im Falle von Widersprüchen zwischen einem Auftrag und diesen AGB’s die Bestimmungen des AGB’s vor. Für alle in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.