In der Europäischen Union treten 2025 strengere Richtlinien hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit in Kraft. Diese gelten auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU aktiv sind.
In der Europäischen Union treten 2025 strengere Richtlinien hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit in Kraft. Diese gelten auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU aktiv sind.
Der European Accessibility Act (EAA) ist zwar bereits wirksam, die darin definierte Übergangsfrist läuft aber erst im Sommer 2025 ab. Schweizer Unternehmen, die in Deutschland und/oder in der EU Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten, müssen diese Regeln dann auch umsetzen. Bei Verstoss können Bussgelder von bis zu 100’000 Euro verhängt werden.
Auch auf den Social Media-Kanälen müssen die neuen Richtlinien umgesetzt werden. Wer barrierefreien Content postet, erweitert automatisch seine Reichweite. Diese Inhalte können von Algorithmen besser ausgelesen und dementsprechend stärker ausgespielt werden.
Die Expert*innen von MOLINOTEQ unterstützen Sie jederzeit kurzfristig und individuell bei der korrekten Umsetzung der aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit.
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