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Reminder: Neues Datenschutzgesetz ab 1. September 2023

Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft. Die Verletzung bestimmter Vorgaben kann mit Bussen von bis zu 250‘000 Franken geahndet werden.

Viele Unternehmen verwalten für Flexibilität und Übersicht ihre Netzwerke in der Cloud. Mit dem neuen Datenschutzgesetz gelten auch hierfür neue Rahmenbedingungen. Beim Netzwerkmanagement aus der Cloud verlassen die Daten das unternehmenseigene Netz und, je nach Sitz des Cloud-Anbieters, auch den Schweizer Rechtsraum. So können Daten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in den Einflussbereich jener Rechtsordnungen gelangen, die für die Cloud-Anbieter bindend sind. Und das sogar, wenn die Daten in einem Rechenzentrum auf Schweizer Boden verarbeitet werden. Wenn Netzwerke mit Cloud-Lösungen aus unsicheren Drittländern verwaltet werden, können Verantwortliche wie CEOs oder CIOs sogar persönlich haftbar gemacht werden.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), der Jurist Dr. Adrian Lobsiger, fasst die Verbesserungen des Datenschutzes durch das neue Gesetz wie folgt zusammen: «Ich sehe den wichtigsten Mehrwert in den sogenannten risikobasierten Arbeitsinstrumenten, mit denen der Gesetzgeber die berechtigten Erwartungen der Schweizer Bevölkerung an einen glaubwürdigen Persönlichkeitsschutz in der digitalen Realität erfüllen will. Diese Instrumente verpflichten die datenbearbeitenden Akteure der Wirtschaft und der Bundesverwaltung, frühzeitig die Auswirkungen digitaler Applikationen auf die Privatsphäre und Selbstbestimmung der Betroffenen zu analysieren und zu dokumentieren.»

Wenn Ihr Unternehmen noch nicht auf dem neuesten Stand des Datenschutzes ist, machen wir Sie gerne auch noch kurzfristig fit für die neuen Regelungen – sprechen Sie uns an!