Das seit 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit gesammelten personenbezogenen Daten neu.
Das seit 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit gesammelten personenbezogenen Daten neu.
Aktuell wird in der Schweiz über ein Rahmengesetz hinsichtlich der Sekundärnutzung von Daten und über vertrauenswürdige Datenräume diskutiert. Das Rechtsbewusstsein über die «eigenen» Daten ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) reagiert auf diese Entwicklung.
Im Fall eines Auskunftsbegehrens von betroffenen Personen müssen Unternehmen innert 30 Tagen und in der Regel kostenlos, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten geben. Aus dem Auskunftsrecht ergibt sich zwingend eine Auskunftspflicht. Unternehmen müssen daher die dafür notwendigen Prozesse schnellstmöglich etablieren.
Ihre Ansprechpartner*innen bei MOLINOTEQ unterstützen Sie jederzeit kompetent bei der Anpassung an den neuen Datenschutz und bei der Transparenz der von Ihrem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten.
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