Das seit 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit gesammelten personenbezogenen Daten neu.
Das seit 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit gesammelten personenbezogenen Daten neu.
Aktuell wird in der Schweiz über ein Rahmengesetz hinsichtlich der Sekundärnutzung von Daten und über vertrauenswürdige Datenräume diskutiert. Das Rechtsbewusstsein über die «eigenen» Daten ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) reagiert auf diese Entwicklung.
Im Fall eines Auskunftsbegehrens von betroffenen Personen müssen Unternehmen innert 30 Tagen und in der Regel kostenlos, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten geben. Aus dem Auskunftsrecht ergibt sich zwingend eine Auskunftspflicht. Unternehmen müssen daher die dafür notwendigen Prozesse schnellstmöglich etablieren.
Ihre Ansprechpartner*innen bei MOLINOTEQ unterstützen Sie jederzeit kompetent bei der Anpassung an den neuen Datenschutz und bei der Transparenz der von Ihrem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten.
News
Spontan Zeit und Lust? Wir laden euch herzlich ein, unser neues Office zu besuchen. Seit dem 1. September 2025 sind wir in Brüttisellen zuhause –
Seit 28. Juni 2025 ist die Barrierefreiheit für digitale Angebote gesetzlich verpflichtend und wird zur unternehmerischen Verantwortung. Die Wirkung von Topografie wird hier oft unterschätzt.
In ihrer aktuellen Arbeitsmarktstudie schreibt die Axa Schweiz, dass sich kleine und mittelgrosse Schweizer Unternehmen zunehmend für die Implementierung von KI in den Unternehmensalltag aussprechen.
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