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Digital Markets Act (DMA) mit strengeren Regeln

Um wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten, soll der DMA der Europäischen Union die Macht der Digitalriesen beschränken.

So wurden nun 6 Technologiekonzerne als «Gatekeeper», also Torwächter, eingestuft. Aufgrund ihrer Marktposition sind sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen. Auch 22 ihrer zentralen Plattformdienste unterliegen damit den Regeln des DMA. Bis 6. März 2024 müssen die genannten Konzerne die Anforderungen des DMA erfüllen. Bis dahin müssen sie auch einen Compliance-Bericht vorlegen.

Die Interdepartementale Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik (IK-EUDP) geht davon aus, dass grosse ausländische Unternehmen mit Gatekeeper-Funktion auch in der Schweiz die EU-Regeln anwenden werden. So dürften nach Ansicht des IK-EUDP Schweizer Nutzerinnen und Nutzer vom DMA profitieren.