Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Sachen DSGVO geurteilt. In der EU dürfen Unternehmen Newsletter auch ohne Einwilligung versenden. Unternehmen benötigen künftig nicht mehr unbedingt ein Double-Opt-in der Userinnen und User.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Sachen DSGVO geurteilt. In der EU dürfen Unternehmen Newsletter auch ohne Einwilligung versenden. Unternehmen benötigen künftig nicht mehr unbedingt ein Double-Opt-in der Userinnen und User.
Allerdings gibt es dennoch einige Hürden: E-Mail-Werbung darf nur mit Einwilligung verschickt werden, aber bei der Bestandskundschaft gab es bisher die Option, im Zusammenhang mit Einkäufen passende Newsletter hinterher zu schicken. Dies ist nun ohne einen konkreten Kaufkontext möglich, sofern jemand ein Konto mit E-Mail-Adresse angelegt hat.
Folgende Vorgaben müssen dabei aber beachtet werden:
Newsletter sind die Top-Säule im Online-Marketing und wir bei Molinoteq sorgen stets dafür, dass sie auch DSGVO-konform sind.
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