EuGH-Urteil erlaubt Newsletter ohne Einwilligung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Sachen DSGVO geurteilt. In der EU dürfen Unternehmen Newsletter auch ohne Einwilligung versenden. Unternehmen benötigen künftig nicht mehr unbedingt ein Double-Opt-in der Userinnen und User.

Allerdings gibt es dennoch einige Hürden: E-Mail-Werbung darf nur mit Einwilligung verschickt werden, aber bei der Bestandskundschaft gab es bisher die Option, im Zusammenhang mit Einkäufen passende Newsletter hinterher zu schicken. Dies ist nun ohne einen konkreten Kaufkontext möglich, sofern jemand ein Konto mit E-Mail-Adresse angelegt hat.

Folgende Vorgaben müssen dabei aber beachtet werden:

  • Die Zusendung werblicher Newsletter ist nur auf Basis eines Verkaufs im Vorwege oder eben der Anmeldung zu kostenlosen Diensten erlaubt, wenn die Userinnen und User die E-Mail-Adresse angegeben haben.
  • Das Unternehmen darf die Adresse nur zur Information in Bezug auf „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ einsetzen.
  • Die Besendeten dürfen nicht widersprochen haben.
  • Die Besendeten müssen bei der Adresserhebung und in weiteren Verwendungen der Adresse immer deutlich auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

 

Newsletter sind die Top-Säule im Online-Marketing und wir bei Molinoteq sorgen stets dafür, dass sie auch DSGVO-konform sind.

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