Nachdem die österreichische Datenschutzbehörde die Nutzung von Google Analytics als nicht datenschutz-konform erklärt hatte, zog nun Frankreich nach. In anderen EU-Ländern werden ähnliche Entscheidungen erwartet.
Nachdem die österreichische Datenschutzbehörde die Nutzung von Google Analytics als nicht datenschutz-konform erklärt hatte, zog nun Frankreich nach. In anderen EU-Ländern werden ähnliche Entscheidungen erwartet.
Begründung: Mit der Nutzung von Google Analytics würden personenbezogene Daten von Usern in die USA übermittelt und dieser Datentransfer sei illegal. Google habe zwar Massnahmen zur Regelung der Datenübertragung ergriffen, die jedoch nicht ausreichten, um den Zugriff durch US-Geheimdienste auszuschliessen, heisst es weiter in der Mitteilung der Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL). Ins Rollen gebracht hat das Ganze eine Beschwerde der vom österreichischen IT-Rechtler und Datenschützer Max Schrems gegründeten Datenschutzorganisation «none of your business» (Noyb). Wer das Surfverhalten der User auf seiner Website verfolgen will, kommt um Google Analytics eigentlich nicht herum. Webanalyse und Tracking sind derzeit ein juristisch viel debattiertes Thema. Was ist nun zu tun, um das Tool konform zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einsetzen zu können?
Wir von MOLINOTEQ unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der DSGVO-Regelungen und machen Ihr Google Analytics fit für die Zukunft mit unserem Online Marketing Angebot!