Das Stadtrichteramt in Zürich hat im Zusammenhang mit E-Mail-Marketing einen Strafbefehl erlassen. Dieser richtet sich allerdings nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen die beim E-Mail-Marketing-Unternehmen für den Datenschutz verantwortliche Person. Dies schreibt der Zürcher Rechtsanwalt und Digitalexperte Martin Steiger auf seiner Website, wo der Strafbefehl auch einsehbar ist.